MEWA Textil-Management |
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Für viele Arbeitssituationen ist das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber ist somit in der Pflicht: Einerseits müssen Mit- arbeiter geschützt werden – andererseits sollen sie auch in der Lage sein, Arbeiten effizient und ohne Behinderungen auszuführen. Erfahrungen im Berufsalltag zeigen, dass Schutzkleidung ungern oder nicht vorschrifts- gemäss getragen wird. Gründe dafür können zu grosse, zu knappe oder unbequeme Konfektionsgrössen sein. Für die Sicherheit und Leis- tungsfähigkeit der Mitarbeiter sind daher gut sitzende Schutzkleidung, Komfort und Bewegungsfreiheit ausschlaggebend.
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MEWA Service AG |
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